In der Übersicht
Nachstehend finden Sie eine Übersicht aller Steuern und Gebühren.
Böttingen in Zahlen
Einwohner: 1410, davon 714 männlich und 696 weiblich
Höhenlage: 911 – 991 über NN
Gemarkungsfläche: 16 310 444 qm
davon werden genutzt als:
- Wohnbaufläche: 390 290 qm
- Industrie/Gewerbe, inkl. Freiflächen/Verkehrsflächen: 182 695 qm
- Gebäude, Freifläche, Freizeit, Erholung, Sport: 1 820 qm
- Sportanlage: 23 925 qm
- Gebäude, Freifläche Landwirtschaft: 129 365 qm
- Grünanlagen: 3 127 qm
- Straßenverkehr , Wege, Plätze, Parkplätze: 469 566 qm
- Friedhof: 5 173 qm
- Ackerland, Grünland, Garten: 7 250 940 qm
- Laubholz, Nadelholz, Mischwald, Gehölz: 7 644 886 qm
- Unland, Vegetationslose Fläche: 160 971 qm
- Öffentliche Zwecke, Historische Anlagen, Steinbruch: 37 686 qm
Arbeitsplätze in unserer Gemeinde: ca. 420
Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 330 v.H
- Hebesatz Grundsteuer B: 310 v.H.
- Hebesatz auf Steuermessbetrag: 340 v.H.
Hundesteuer
- Ersthund/Normalhund: 80,00 € jährlich
- Zweithund/Normalhund: 160,00 € jährlich
- Kampfhund: 450,00 € jährlich
- Zweiter Kampfhund: 900,00 € jährlich
Vergnügungssteuer
- Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit: 25,00 € monatlich
- Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 € monatlich
Gebühren Wasser/Abwasser
- 1 cbm Frischwasser kostet ab 01.01.2025 3,94 €
die monatliche Zählergebühr für einen Haushaltszähler beträgt 4,28 € - Zählergrundgebühren: Qn 3,5 Zähler: 7,50 €/Monat, Qn 10-Zähler: 37,50 €
- 1 cbm Abwasser kostet 5,08 €.
Grundgebühren werden nicht abgerechnet. - Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,43 €/qm.
Benutzungsgebühren Mehrzweckhalle:
- MZH-Kulturelle Ganztagesveranstaltung: 140,00 € / Tag
- bei Veranstaltungsbeginn ab 18.00 Uhr : 110,00 €/ Tag
- MZH-Private Ganztagsveranstaltungen : 370,00 €/ Tag
- bei Veranstaltungsbeginn ab 18.00 Uhr: 335,00 € / Tag
Für die Thekenbenutzung werden pro Veranstaltungstag 35,00 € und für die Benutzung der Küche 70,00 € / Veranstaltungstag berechnet. Strom- und Wasserkosten werden auf der Grundlage der Zählerablesungen abgerechnet. Weitere Benutzungsgebühren können im Rathaus erfragt werden.
Benutzungsgebühren Gymnastikhalle
- Veranstaltungen ohne Bewirtung: 40,00 € / Veranstaltungstag
- Veranstaltungen mit Bewirtung: 80,00 €/ Veranstaltungstag
- zuzüglich die evtl. Küchen/Thekenbenutzung.
Verwaltungsgebühren
auszugsweise werden die Gebührensätze veröffentlicht, welche überwiegend zur Abrechnung kommen:
- Aufenthalts- Meldebescheinigung: 10,00 €
- erweiterte Meldebescheinigung: 15,00 €
- Beglaubigung von Kopien: 7,00 € zuzgl. 1,00 €/Kopie
- Führerscheinantrag: 5,10 €
- Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung: 20,00 €
Auszüge aus dem GIS-Portal - unbeglaubigt:
- pro DIN A 4 - Seite: 5,00 €
Aktuelle Bestattungsgebühren der Gemeinde Böttingen
- Erdbestattung von Personen: 696,00 €
- Erdbestattung von Tot-oder Fehlgeburten: 587,00 €
- Zuschlag an Samstagen/Feiertagen: 100 %
- Beisetzung von Aschen: 328,00 €
- Zuschlag an Samstagen: 100 %
- Urnenabdeckplatte inkl. Namensplatte: 525,00 €
- Benutzung der Leichenhalle mit Zelle: 796,50 €
- Benutzung der Leichenhalle ohne Zelle: 285,00 €
- Überlassung von Grabstätten:
- Reihengrab für Erwachsene - 35 Jahre Nutzungsrecht: 2.549,00 €
- Reihengrab für Kinder - 25 Jahre Nutzungsrecht: 1.821,00 €
- Urnengrabstätte - Reihengrab - 15 Jahre Nutzungsrecht: 662,00 €
- Urnengrabstätte im Rasengrabfeld - 15 Jahre Nutzungsrecht: 590,00 €
Statistik BW
Die Gemeinde Böttingen in Baden Württemberg mit allen Daten auf der Homepage des Statistischen Landesamts. Unter anderem finden Sie hier Daten zu Bevölkerung, Erwerb, Landwirtschaft, Bildung, Kultur, Tourismus, Energie, Umwelt und Wirtschaft.