Amtliche Bekanntmachungen
Solberg III - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Böttingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solberg III“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Ebenfalls am 18.03.2024 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.02.2024 (mit einigen punktuellen Änderungen) gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Solbergs zwischen Schulstraße und Württemberg Straße. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der nachstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung geschaffen werden, um die bisher ungenutzten Grünflächen am nördlichen Ortsrand einer Wohnbebauung zuzuführen. Durch die Bereitstellung von Wohnbauflächen soll mittel- und langfristig die Eigenentwicklung von Böttingen sichergestellt und der großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen werden.
3. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop-, Schutz-, und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 26.02.2024.
- Natura 2000 Vorprüfung mit Aussagen zur Betroffenheit von Natura-2000 Gebieten, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Vogelarten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen sowie möglicher Summationswirkungen vom 26.02.2024.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
- zeichnerischem Teil,
- Textteil,
- örtlichen Bauvorschriften und
- Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Natura 2000 Vorprüfung)
wird in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024 im Internet unter www.boettingen.de veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@boettingen.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Böttingen, Allenspacher Weg 2, 78583 Böttingen während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Böttingen, Allenspacher Weg 2, 78583 Böttingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Benedikt Buggle
Bürgermeister
Alle Dokumenten finden Sie hier:
Förderung innerörtliche Bebauung
Die Richtlinien der Gemeinde Böttingen zur Förderung innerörtlicher Bebauung vom 17. April 2023 können Sie hierabrufen.