Wir ersparen Ihnen Zeit und Wege
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erledigung Ihrer Behördengänge. Wir stellen folgende Vordrucke bereit, welche Ihnen das persönliche Vorbeikommen im Rathaus ersparen. Diese Formulare ersparen Ihnen den Weg aufs Rathaus. Bitte füllen Sie die Antragsvordrucke oder Meldungen ganz bequem an Ihrem PC aus und senden Sie uns diese per E-Mail zur Bearbeitung zu Vordrucke auf denen Ihre Unterschrift erbeten wird können Sie persönlich im Rathaus abgeben bzw. in den Rathausbriefkasten einwerfen. Vielen Dank.
Die Online-Dienste von ServiceBW können hier abgerufen werden: Serviceportal des Landes Baden-Württemberg
Erddeponie
Gewerbemeldungen
Gewerbemeldungen können über die o.g. Formulare getätigt und anschließend in gedruckter Form im Rathausbriefkasten eingeworfen werden (Unterschrift nicht vergessen). Jede Meldung kostet 20.- €. Der ausgefüllten und unterschriebenen Gewerbemeldung muss eine Personalausweiskopie, sowie die 20.- € beigelegt werden. Alternativ können Sie gerne einen Termin im Sekretariat vereinbaren.
Hundesteuer
Meldeamt
SEPA - Lastschriftmandat
SEPA-Lastschriftmandate werden zwingend im Original unterschrieben benötigt. Gerne per Briefkasteneinwurf.
Standesamt
Straßensperrung
Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle und Gymnastikhalle
Das Formular "Anmeldung einer Veranstaltung" muss eigenständig bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltung im Sekretariat eingereicht werden.
Wasserzähler
Zählerstandablesung bei Einzug / Auszug
Zählerstandablesung zum Jahresende
Wichtige Hinweise für Bauherren zum Einbau von Wasserzählern
Bitte bereiten Sie den Einbau eines Wasserzählers wie folgt vor:
Für PE-Schläuche dürfen nur Steckfittings verwendet werden!
Reihenfolge der Armaturen/Zubehör:
- Hauptabsperrventil - ohne Entleerung 1"
- Wassermessbügel für 3-5 m³ Wasserzähler
- Freiflussventil mit eingebautem Rückflussverhinderer 1"
- Schlauchhahn mit eingebautem Rückflussverhinderer und Belüftung
Der Bauherr soll unbedingt darauf achten, dass der Zähler waagerecht einzubauen ist.
Sollte der Wasserverbrauch im Gebäude so hoch werden, dass er nicht über 1"-Leitungen abgedeckt werden kann, so muss der Bauherr selbst den Bedarf größerer Zuleitungen erkennen. Die Vorgaben der Gemeinde mit 1"-Leitungen treffen nur für Hausanschlüsse mit normalem Wasserverbrauch zu. Anbei eine entsprechende Abbildung: