Neubürgerinformation: ChangeMe

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Genutzte Technologien
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Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Böttingen
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Alter Berg

Öffnungszeiten

Wir begrüßen Sie herzlich in unserer Gemeinde

Wir hoffen, dass Sie sich schnell hier eingewöhnen und wohlfühlen. Die örtlichen Vereine laden Sie gerne zum Mitmachen ein. Suchen Sie sich einfach ein für Sie interessantes Angebot aus.

Anmeldung/Ummeldung

Seit Juni 2004 ist die Abmeldepflicht bei Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands entfallen. Das Wohnsitz-Meldeamt muss nur noch bei einem Wegzug ins Ausland informiert werden. Innerhalb von 2 Wochen nach Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie sich beim zuständigen Meldeamt unter Vorlage Ihres Personalausweises /Reisepass anmelden. Bitte bringen Sie zu dieser Anmeldung auch die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung mit, wenn Sie eine Mietwohnung beziehen. Diese Wohnungsgeberbestätigung ist auch von Jugendlichen ab 18 Jahren vorzulegen, welche nach einem kurzfristigen Auszug wieder in die elterliche Wohnung zurückkehren.

Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich. Sie können sich frühestens am Zuzugstag anmelden.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF-Datei)

Infoblatt Zuzug mit Hauskauf (PDF-Datei)

Infoblatt Zuzug in Mietwohnung (PDF-Datei)

Schule

In unserer Gemeinde gibt es eine Grund- und Hauptschule. Bitte melden Sie schulpflichtige Kinder rechtzeitig vor Ihrem Zuzug im Rektorat an. Unter Telefonnummer: 07429 3624 können Sie einen Anmeldetermin vereinbaren und sich über unsere Schule informieren.

Kindergarten

Der Kindergarten Sankt Marien steht unter kirchlicher Trägerschaft. Unter Telefonnummer: 07429 453 können Sie einen Anmeldetermin vereinbaren und sich über die Aufnahmevoraussetzungen und das Betreuungsangebot informieren.

Wasser und Abwasser

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist Angelegenheit der Gemeinde. Bitte achten Sie darauf, dass beim Bezug einer neuen Wohnung der Zählerstand abgelesen und dem Bürgermeisteramt mitgeteilt wird, damit wir eine exakte Abrechnung für Sie vornehmen können. Ebenso wichtig ist es auch, den Stromzähler abzulesen und den Energieversorger zu informieren. Formulare finden Sie in der Rubrik Rathausformulare.

Abfallentsorgung

Beim Bezug einer neuen Wohnung/neuen Gebäudes müssen rechtzeitig Müllbehälter bestellt werden. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde dürfen die Behälter nicht von der bisherigen Wohnung in die neue Wohnung mitgenommen werden. Sie verbleiben jeweils in dem Gebäude, welchem sie bei ihrer Erstauslieferung zugewiesen wurden. Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung liegt beim Landkreis Tuttlingen. Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie im Meldeamt einen Abfallkalender, welchem Sie die jeweiligen Abholtage von Restmüll, Wertstoffen oder Papier entnehmen können. Narrenzunft und Sportverein führen jährlich zusätzlich Altpapiersammlungen durch.

Der Weg in`s Glück führt beim Standesamt vorbei

ine Eheschließung ist von beiden Verlobten persönlich beim Standesamt anzumelden. Zuständig ist das Standesamt des gemeinsamen Wohnortes. Wenn die Verlobten nicht beide hier wohnhaft sind kann die Eheschließung auch am Wohnort des auswärtigen Verlobten angemeldet werden. Soll die Trauung dann jedoch in Böttingen stattfinden, benötigen wir anschließend eine sogenannte "Ermächtigung durch das Anmeldestandesamt" (gebührenpflichtig). Im Ausnahmefall kann die Eheschließung auch von einem Verlobten alleine angemeldet werden, wenn der zweite Verlobte ihn dazu ermächtigt. Vordrucke hierfür können beim Standesamt abgeholt weden.

Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Sie berücksichtigt bei ausländischen Verlobten auch deren jeweiliges Heimatrecht. Von den Verlobten sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis/Reisepass (wenn nicht persönlich bekannt)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde -wenn nicht hier wohnhaft
  • Beglaubigte Abschrift des als Heiratsregister fortgeführten Fam.Buch. der Eltern beider Verlobten (nicht zu verwechseln mit d. Stammbuch) - dieses Fam.Buch wird am Eheschließungsort der Eltern geführt.
  • wenn es kein Familienbuch für die Eltern gibt: Auszug aus dem Geburtenregister d. Verlobten (wird beim Geburts-Standesamt ausgestellt.
  • wenn ein Verlobter schon einmal verheiratet war ist die Vorlage des als Heiratsregister fortgeführten Familienbuches der Vorehe mit Auflösungsvermerk erforderlich
  • außerdem sind Auszüge aus dem Geburtenregister der Kinder v. Verlobten vorzulegen
  • In Einzelfällen -insbesondere bei der Berücksichtigung ausländischen Rechts - ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich. Bei Beteiligung ausländischer Verlobter ist oft ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zur Vorlage beim Oberlandesgericht aufzunehmen.Wird bei der Anmeldung der Eheschließung festgestellt, dass keine Ehehindernisse bestehen, muss die Eheschließung innerhalb einer Frist von 6 Monaten beurkundet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Bitte rufen Sie uns an bevor Sie Ihre Eheschließung hier anmelden, damit wir Sie über die erforderlichen Urkunden informieren können.

Ratgeber für Hinterbliebene bei einem Sterbefall zu Hause:

  1. Benachrichtigung eines Arztes
    Benachrichtigen Sie nach dem Sterbefall bitte den Hausarzt oder den zuständigen Notdienst, damit er die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellen kann.
  2. Entscheidung über Bestattungsform
    Legen Sie im Familienkreis die Form der Bestattung fest. In unserer Gemeinde sind folgende Bestattungsformen möglich: Erdbestattung, Urnenbestattung im Urnengrabfeld oder Urnenzubettung in einem bestehenden Reihengrab, wenn dieses noch eine Ruhezeit von mindestes 15 Jahren hat.Nach entsprechender Information veranlasst die Gemeinde die Aushebung eines Reihengrabes oder eines Urnengrabes.
  3. Sterbefallanzeige beim Standesamt
    Kommen Sie mit den Bescheinigungen des Arztes spätestens am nächsten Tag (bei Sterbefällen am Wochenende dann montags) bei unserem Standesamt vorbei um den Sterbefall zur Beurkundung anzuzeigen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis und - falls vorhanden- folgende Urkunden der/des Verstorbenen mit:
    Für ledige Personen:
    -Abschrift vom Familienbuch der Eltern
    -Geburtsurkunde und Ausweis
    -Meldebescheinigung, wenn nicht am Beurkundungsort wohnhaft gewesen
    verheiratete Personen:
    -Abschrift vom Familienbuch und Ausweis
    -Meldebescheinigung, wenn nicht am Beurkundungsort wohnhaft gewesen
    verwitwete Personen:
    -Abschrift vom Familienbuch mit Sterbeeintrag des Gatten oder Abschrift vom Familienbuch und -Sterbeurkunde des Gatten
    -Meldebescheinigung, wenn nicht am Beurkundungsort wohnhaft gewesen
    geschiedene Personen:
    -Abschrift vom Familienbuch mit Scheidungsvermerk oder Abschrift vom Familienbuch und -Scheidungsurkunde
    -Meldebescheinigung, wenn nicht am Beurkundungsort wohnhaft gewesen.
    Wenn der/die Verstorbene schon längere Zeit in Böttingen wohnhaft war oder seine Eltern hier leb(t)en, führen wir die Originaleinträge oft selbst, so dass in diesen Fällen auf eine Urkundenvorlage verzichtet werden kann.
    Folgende Urkunden werden Ihnen vom Standesamt ausgehändigt:
    -eine Sterbeurkunde für die gesetzl. Rentenversicherung: gebührenfrei
    -eine Sterbeurkunde für die Krankenhasse/Pflegeversicherung und eine Sterbeurkunde für die kirchliche Bestattung: ebenfalls gebührenfrei.
    -Gerne stellen wir Ihnen auch Urkunden für private Zwecke aus. (7,00 Euro)
  4. Bestattungstermin
    Vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Pfarramt den Termin für die Beerdigung/Urnenbeisetzung und legen Sie dort eine Sterbeurkunde vor. Das hiesige Katholische Pfarramt Sankt Martinus ist unter Telefonnummer: 07429 2385 zu erreichen und das zuständige Evangelische Pfarramt in Rietheim-Weilheim hat die Nummer Telefonnummer: 07424 2548.
  5. Beauftragung eines Bestatters
    beauftragen Sie bitte einen Bestatter mit der Einbettung der/des Verstorbenen in den Sarg und die Überführung zur Leichenhalle oder zur Aussegnungshalle des auswärtigen Bestattungsortes.
  6. Unterrichten Sie Ihre nächsten Angehörigen, Freunde der/des Verstorbenen und d. Arbeitgeber über den Todesfall und den Bestattungstermin.
  7. Anzeige in der Zeitung
    wenn Sie eine Todesanzeige in der Tageszeitung wünschen geben Sie den Text bitte bei der zuständigen Redaktion in Spaichingen auf, oder übertragen Sie diese Anzeigenschaltung dem Bestattungsunternehmen.
  8. Blumenschmuck
    vergessen Sie nicht, rechtzeitig Sarggestecke oder Kränze.... zu bestellen. Vereinbaren Sie die pünktliche Anlieferung am Beerdigungstag bis ca. 11.30 Uhr, damit der Sarg vor Beginn des Rosenkranzgebetes geschmückt ist und auf den Vorplatz der Leichenhalle gefahren werden kann. Urnen werden auf einen Urnenständer gestellt, welcher ebenfalls mit einem kleinen Kranz geschmückt werden kann. (s. Informationen zur Urnenbestattung auf dem Böttinger Friedhof).
  9. Vorbereitung der Trauerfeier/Beerdigung bei der Aussegnungshalle
    tragen Sie dafür Sorge, dass der Sarg rechtzeitig vor der Trauerfeier geschlossen ist. Wenn Sie beim Aufstellen des Sarges/Urne, Fahnen, Kerzenständer usw. vor der Leichenhalle die Hilfestellung eines Gemeindearbeiters benötigen, so melden Sie dies bitte beim Bürgermeisteramt an. Nicht vergessen: Weihwasser für die Beerdigung bereit stellen.
  10. Aktuelle Bestattungsgebühren der Gemeinde Böttingen
    Die Gebühren finden Sie in der Rubrik Zahlen, Fakten, Steuern & Gebühren.
  11. Nach der Beisetzung
    prüfen Sie bitte, ob Lebensversicherungen zu kündigen sindund ob Anspruch auf Sterbegeld aus einer Versicherung besteht.. Melden Sie den Sterbefall im Falle eines Rentenbezuges bei derPostrentenstelle Stuttgart (Vordrucke sind im Rathaus vorrätig) und informieren Sie die zuständige Krankenkasse/Pflegekasse. Wenn Anspruch auf Witwen/Witwer oder Halbwaisen/Waisenrente besteht, stellen Sie bitte den entsprechenden Rentenantrag (im Rathaus möglich). Prüfen Sie ob Haftpflichtversicherungen zu kündigen sind. Melden Sie vorhandene Kraftffahrzeuge/Telefonanschlüsse/Tageszeitung/ um und prüfen Sie evtl. Vereinsmitgliedschaften. Wenn nach dem Tod eines Angehörigen eine Wohnung aufgegeben werden muss, sind Wasser- und Stromzähler abzulesen und mit den Versorgungsunternehmen abzurechnen. Evtl. bestehende Hausratversicherungen sind dann ebenfalls zu kündigen.
  12. Das Nachlassgericht wird automatisch durch das Standesamt informiert -Die Angehörigen werden nach etwa 4-6 Wochen zur Erbauseinandersetzung einbestellt. Wenn Sie im Nachlass des/r Verstorbenen ein handschriftliches Testament finden, ist dieses unverzüglich beim Nachlassgericht -für Böttingen: Notariat I, Spaichingen- abzugeben.
  13. Schusswaffen im Nachlass:
    beinhaltet der Nachlass auch Schusswaffen, ist innerhalb eines Monats nach Antritt des Erbes beim Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, Ordnungsamt, ein Waffenbesitzkarte zu beantragen.
  14. Bestattungskosten und Kosten die im Zusammenhang mit dem Sterbefall angefallen sind, können auch ohne Erbschein vom Konto des Verstorbenen aus beglichen werden.

Wichtige Hinweise zur Urnenbestattung auf dem Friedhof Böttingen:
Folgende Bestattungsformen sind möglich:

  • Urnenbeisetzung mit vorheriger Trauerfeier nach der Einäscherung (Trauerfeier mit Urne)
  • Urnenbeisetzung mit vorangegangener Trauerfeier vor der Einäscherung (mit aufgebahrtem Sarg vor der Leichenhalle)
  • Urnenbeisetzung im Familienkreis

Die Urne ist - wie auch der Sarg- jeweils von Familienangehörigen/ Verwandten oder Freunden zur Grabstätte zu tragen. Die Aufstellung der Urne, Kerzenständer und Weihwasserständer wird vom Gemeindebaufhof mit den Angehörigen vorgenommen. Gerne dürfen Sie die Urne mit Blumen schmücken. Der Urnenständer ist 84 cm hoch und hat einen Durchmesser von 43 cm zuzüglich 5 cm Randfläche bis zu den links und rechts angebrachten Kerzenständern. Für die Urne muss eine Öffnung von 20 cm freigelassen werden. (kleine Kränze eignen sich sehr gut).

Die Ruhezeit für Urnen beträgt auf dem hiesigen Friedhof 15 Jahre. Eine Zubettung in ein bereits bestehendes Reihengrab ist möglich, wenn die restlcihe Ruhezeit dieser Grabstätte mindestens noch 15 Jahre beträgt.Beachten Sie bitte, dass nur Bio-Urnen verwendet werden dürfen und teilen Sie dies auch dem beauftragten Bestattungsunternehmen mit. Ob Sie die Urne nach der Einäscherung per Post an das Bürgermeisteramt zustellen lassen, oder die Überführung durch ein Bestattungsunter nehmen direkt zur Leichenhalle vereinbaren, entscheiden Sie selbst. Wir melden Ihnen den Empfang der Urne, damit Sie den Bestattungstermin festlegen können. Urnen-Beisetzungen sind werktags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr möglich (bitte Samstagszuschlag beachten). Die Gemeinde verlegt nach der Urnenbeisetzung die Grundplatte. Den Namens- und Beschriftungskeil zu dieser Grundplatte können Sie im Gemeindebauhof abholen und bei einem Steinmetz Ihrer Wahl beschriften lassen. Bitte beachten Sie, dass die Schrift mit Bronzebuchstaben in "erhabener Form" anzubringen ist. Blumenschmuck darf nur auf der Grundplatte abgestellt werden. Er ist so anzubringen, dass Mäharbeiten nicht beeinträchtigt werden. Die Anbringung von Einzel-Weihwasserbehältern ist nicht zulässig. Die Gemeinde hat für alle Urnengrabstätten einen gemeinsamen Weihwasserbehälter aufgestellt. Wichtiger Hinweis: bei der Beurkundung des Sterbefalles ist dem zuständigen Standesamt mitzuteilen dass eine Urnenbestattung vorgesehen ist, damit die notwendigen Genehmigungen gleich ausgestellt werden können.

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Die Todesbescheinigung und der Leichenschauschein werden im Krankenhaus ausgestellt und bei der Krankenhausverwaltung hinterlegt. Die Verwaltung füllt auch die Sterbefallanzeige für das Standesamt aus. Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes muss von den Famiilenangehörigen oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen vorgenommen werden. Es sind die gleichen Urkunden vorzulegen, wie bei einem Standesamt zu Hause. Gerne helfen wir Ihnen bei der Urkundenbeschaffung .

Weiteres Vorgehen wie bei einem Sterbefall zu Hause beachten !

Info:

Denken Sie bitte auch an die Erledigung folgender Dinge:

  • wenn Sie ein Gewerbe betreiben, ist auch dieses hier neu anzumelden
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  • Nachsendeantrag bei der Post erledigen
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank und Ihre Freunde vom Wohnungswechsel