ELR-Schwerpunktgemeinde: ChangeMe

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ELR-Schwerpunktgemeinde

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist eines der wichtigsten Infrastrukturprogramme des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum weiterzuentwickeln, schreibt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das ELR jährlich neu aus. Für Gemeinden, die besondere Anstrengungen in den Bereichen flächensparende Siedlungsentwicklung, demographischer Wandel und Schutz von Natur und Landschaft unternehmen, wird die Auszeichnung „ELR-Schwerpunktgemeinde“ verliehen. Die Gemeinde Böttingen hat es geschafft, sich im Jahr 2019 diese besondere Anerkennung zu holen und genießt von 2020 bis 2024 die damit verbundenen Vorteile! Denn ELR-Schwerpunktgemeinden erhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Fördervorrang für private Projekte und 10% mehr Zuschuss für gemeinwohlorientierte Projekte.

Im Allgemeinen unterstützt das ELR folgende 4 Förderschwerpunkte:

Wohnen

  • Im Besonderen die Umnutzung bestehender Bausubstanz, z. B. leerstehender ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum
  • Höhere Förderung für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion
  • Modernisierungen unter energetischen Gesichtspunkten- Neubauten sind nachrangig und werden nur noch auf baulich vorgenutzten Flächen gefördert
  • Nach wie vor sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben nicht förderfähig

Arbeiten

  • Umsiedlung von Betrieben aus innerörtlichen Gemengelagen an den Ortsrand
  • Schaffung und Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen von kleinen und mittleren Unternehmen
  • Reaktivierung leerstehender Gewerbeobjekte

Grundversorgung

  • Wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, vor allem u. a. Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien

Gemeinschaftseinrichtungen
Grundlage des Antrags, ELR-Schwerpunktgemeinde werden zu wollen, war der Wunsch der Bevölkerung, den Ortskern umzugestalten und leerstehende, ältere Gebäude wieder „mit Leben“ zu füllen. In den Programmjahren 2020 und 2021 sind aus diesem Förderprogramm jeweils knapp 250.000 Euro in die Gemeinde geflossen. Planen auch Sie eine Gebäudemodernisierung, einen Neubau in der Ortsmitte oder die Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum? Dann setzen Sie sich gerne mit Bürgermeister Buggle (Telefonnummer: 07429 93050) in Verbindung. In Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung GmbH (KE) aus Stuttgart beraten wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und der Antragstellung im ELR. Antragsschluss ist jährlich Ende August.

Den Informationsflyer zur Förderung im ELR können Sie hier abrufen.