Ermittlung vom 01.01.2022
Aufgrund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind die Richtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich für ein unbebautes Grundstück ergibt. Die Bodenrichtwerte sind Anhaltspunkte und können durchaus – je nach Lage, Bebaubarkeit, Erschließung - auch innerhalb einer Richtwertzone unterschiedlich sein. Sie können durchaus vom Verkehrswert abweichen. Ansprüche gegen die Gemeinde /Gutachterausschuss bei Abweichungen vom Bodenrichtwert zum Verkehrswert können nicht abgeleitet werden. Hier finden Sie die Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2022 (PDF-Datei). Die detaillierte Karte kann auf dem Rathaus angefragt werden.