Lebenslagen: ChangeMe

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Funktionell
 

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
 
Einwilligungshinweis
 

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
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Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
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  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Böttingen
Genutzte Technologien
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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Alter Berg

Öffnungszeiten

Heimarbeit und Telearbeit

 

Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetzes (HAG) ist von Telearbeit zu unterscheiden.

Heimarbeit

Sie sind Heimarbeiter oder Heimarbeiterin, wenn Sie in einer selbst gewählten Arbeitsstätte allein beziehungsweise mit Ihren Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden arbeiten. Hausgewerbetreibende beschäftigen darüber hinaus nicht mehr als zwei fremde Hilfskräfte.

Sie unterliegen den Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes.

Es soll dem Risiko sozialer Benachteiligung dieser schwierig einsehbaren Arbeitsplätze vorbeugen.

Die Schutzvorschriften des HAG sind zwingend, können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.

Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags haben. Die Entgeltüberwachungsstellen bei den Regierungspräsidien überwachen die Entgelte und die sonstigen Vertragsbedingungen und kontrollieren regelmäßig die Heimarbeit vergebenden Betriebe als auch die in Heimarbeit Beschäftigten.

Telearbeit

Telearbeit beschreibt eine Arbeitsform, bei der Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeit außerhalb des Betriebes, im Privatbereich, leisten. Telearbeit findet an Bildschirmen statt und ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Voraussetzungen für Telearbeit sind:

  • Arbeitgeber hat Telearbeitsplätze eingerichtet
  • wöchentliche Arbeitszeit und Dauer der Einrichtung sind zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vertraglich vereinbart
  • Verbindung zum Arbeitgeber über Informations- und Kommunikationseinrichtungen.

Weitere Bedingungen können beispielsweise arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden:

  • Anwesenheitstage im Büro
  • Vereinbarung von Kernarbeitszeiten am Telearbeitsplatz
  • feste Zeiten zur Erreichbarkeit für Kunden, Kolleginnen / Kollegen und Vorgesetze
  • Zugangszeiten zum betrieblichen Zentralrechner.

Für den Arbeitgeber kann es finanzielle Vorteile haben, Telearbeit anzubieten. Es können damit qualifizierte Beschäftigte gehalten oder gewonnen werden.

Für Beschäftigte besteht durch Telearbeit die Möglichkeit Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 18.06.2019 freigegeben.