Der "Blaue Engel" kennzeichnet umweltschutzbezogene Produkte und Dienstleistungen. Das Umweltzeichen hat folgende Ziele:
Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen.
Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für drei Jahre.
bei Produkten:
bei Dienstleistungen:
Prüfen Sie zuerst, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bereits Vergabegrundlagen für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Tipp: Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Umweltzeichen „Blauer Engel“.
Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab. Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.
Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.
keine
Norm DIN EN ISO 14024 (Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltkennzeichnung Typ I)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.07.2019 freigegeben.